KEA MIETBEDINGUNGEN UND -KONDITIONEN
VOM 1. April 2009 BIS ZUM 31. MÄRZ 2010

Die Standardmiete beinhaltet:
- Standardversicherung
- Unbegrenzte Kilometeranzahl (Distanz) für alle Fahrzeugtypen
- Kostenloser Transfer am ersten und letzten Tag der Mietdauer vom/zum Flughafen oder Stadthotel
- Gebühr für zusätzliche Fahrer
- Dieselsteuer
- Bettwäsche, Wohn- und Küchenzubehör
- Volle/r Gasflasche(n)/Wassertank
- Landesweiter Straßendienst & kostenloser Notruf
- Umfangreichen Reiseinformationen
- Reinigungsgebühr
- 12,5% Goods and Services Steuer (Mehrwertsteuer), 2% Kreditkartengebühr

Minimale Mietdauer und Kosten
Die geringste Mietdauer ist 5 Tage. Diese wird auf 10 Tage zwischen dem 20. Dezember und 5. Januar erhöht. Die Fahrzeugmieten sind pro Kalendertag kalkuliert, wobei der Tag des Empfangs und der Abgabe des Fahrzeuges immer als Miettag mit einbezogen wird – unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit dieses geschieht.


Langzeitmieten
Spezielle Konditionen gelten ab einer Miete von 50, 75 und 100 Tagen – für weitere Informationen kontaktieren Sie info@neuseeland-wohnmobile-und-camper.de

Mietstationen
KEA Mietstationen gibt es in Auckland und Christchurch.

Ort der Fahrzeugabholung und -abgabe
Die Fahrzeuge müssen bei den KEA Mietstationen abgeholt und abgegeben werden. Kostenloser Transfer vom/zum Flughafen oder Stadthotel ist im Mietpreis inbegriffen.

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag und Feiertage: 08:00 - 17:00 Uhr
Samstag/Sonntag: 08:00 - 13:00 Uhr
Anmerkung: Alle Mietstationen sind am 1. Weihnachtstag (25. Dezember) geschlossen.

Einwegmiete
Einwegmieten zwischen den Mietstationen sind möglich. Es wird eine zusätzliche Gebühr von NZ$ 300 je Strecke für Mieten zwischen dem 1. Oktober 2009 und 31. März 2010 berechnet. Beim All-Inklusive-Paket ist diese Gebühr eingeschlossen.

Mehrfachmieten – Mindestmietdauer 5 Tage
Mehrfachmieten können kombiniert werden um Langzeitermäßigungen zu erhalten. Mieten in Australien und Neuseeland sowie Mehrfachmieten in einem Land können innerhalb einer Frist von 12 Monaten kombiniert werden. Falls die Fahrzeugabholung und –abgabe am selben Tag erfolgt, wird je ein Miettag pro Fahrzeug berechnet.

Standardversicherung
Alle KEA Fahrzeuge sind umfassend versichert. Es wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von NZ$ 5.000 für den Fall eines Schadens am KEA Fahrzeug erhoben. Der Mieter haftet darüber hinaus für Fahrzeugausfallersatz – d.h. für den täglichen Mietpreis (max. 7 Tage) während der Zeit, in der das Fahrzeug aufgrund von Unfällen repariert wird und der Flotte nicht zur Verfügung steht, sowie für den Ersatz oder die Reparatur beschädigter Windschutzscheiben und Reifen. Schäden am Dach und am Unterboden des Mietfahrzeugs sind nicht versichert. Die Kaution kann bar, per Reisescheck oder mit Kreditkarte (siehe Absatz “Wichtig: Kautionszahlungen per Kreditkarte”) bezahlt werden. Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück gezahlt, sofern sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand (besenrein) befindet, keine Schäden am Fahrzeug zu finden sind, der Kraftstofftank vollständig aufgefüllt ist, die Toilettenkassette sowie der Schmutzwassertank geleert wurden und keinerlei Gegenstände verloren oder beschädigt worden sind.

Wichtig: Kautionszahlungen per Kreditkarte
Falls keine unserer Zusatzversicherungen gebucht wird, belasten wir dem Mieter eine Kaution von NZ$ 5.000. Bei Abholung des Fahrzeugs wird diese Kaution der Kreditkarte des Kunden belastet. Bei Rückgabe eines unbeschädigten Fahrzeuges an KEA, wird die Kaution zurückerstattet. Der Neuseeländische Dollar unterliegt wie auch andere Währungen Kursschwankungen, so dass er fluktuieren kann – manchmal um 3 bis 4 Cent innerhalb einer kurzen Zeit von nur 3 bis 5 Wochen. Kursschwankungen, d.h. der Unterschied zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis von Währungen, sowie Bankgebühren können dazu führen, dass der erstattete Betrag nicht dem ursprünglich bezahlten entspricht. KEA Campers übernimmt keine Haftung für Währungsschwankungen oder Gebühren der Kreditkartenanbieter.

KEA Campers bietet Ihnen die folgenden Möglichkeiten an, die Selbstbeteiligung zu reduzieren, bzw. sie auszuschließen:

Zusatzversicherung 1
Für NZ$ 25 pro Tag verringert sich die Selbstbeteiligung für Schäden am Fahrzeug auf NZ$ 2.000. Der Mieter haftet aber für Fahrzeugausfallersatz – d.h. für den täglichen Mietpreis (max. 7 Tage) während der Zeit, in der das Fahrzeug aufgrund von Unfällen repariert wird und der Flotte nicht zur Verfügung steht, sowie für den Ersatz oder die Reparatur beschädigter Windschutzscheiben und Reifen. Schäden am Dach und am Unterboden des Mietfahrzeugs sind nicht versichert. Bei Fahrzeugannahme wird eine Kaution von NZ$ 2.000 hinterlegt, welche bar, per Reisescheck oder mit Kreditkarte bezahlt werden kann: Bei Kreditkartenzahlung wird lediglich ein Abzug der Kreditkarte genommen. Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück gezahlt, sofern sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand befindet, keine Schäden am Fahrzeug zu finden sind, der Kraftstofftank vollständig aufgefüllt ist, die Toilettenkassette sowie der Schmutzwassertank geleert wurden und keinerlei Gegenstände verloren, oder beschädigt worden sind. Die Versicherungsprämie ist auf max. 50 Tage bzw. NZ$ 1.250 begrenzt.

Zusatzversicherung 2
Für NZ$ 35 pro Tag entfällt die Selbstbeteiligung für Schäden am Fahrzeug bzw. für den Ersatz oder die Reparatur von Windschutzscheiben und Reifen. Schäden am Dach und am Unterboden des Mietfahrzeugs sowie Unfälle ohne Beteiligung Dritter sind ebenfalls versichert. Bei Fahrzeugannahme wird eine Kaution von NZ$ 500 hinterlegt, welche bar, per Reisescheck oder mit Kreditkarte bezahlt werden kann: Bei Kreditkartenzahlung wird lediglich ein Abzug der Kreditkarte genommen. Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück gezahlt, sofern sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand befindet, keine Schäden am Fahrzeug zu finden sind, der Kraftstofftank vollständig aufgefüllt ist, die Toilettenkassette sowie der Schmutzwassertank geleert wurden und keinerlei Gegenstände verloren oder beschädigt worden sind. Die Versicherungsprämie ist auf max. 50 Tage bzw. NZ$ 1.750 begrenzt.

All-Inklusive-Paket
Das KEA All-Inklusive-Paket ist für NZ$ 55 pro Tag erhältlich (maximaler Betrag ist auf 50 Tage begrenzt). Das All-Inklusive-Paket beinhaltet:
Vollkaskoversicherung (ohne Selbstbeteiligung) für Schäden am KEA Fahrzeug sowie Drittschäden einschließlich Ersatz oder Reparatur von Windschutzscheibe und Reifen. Auch sind Schäden am Dach und Unterboden sowie Schäden ohne Beteiligung Dritter inbegriffen. Die Fahrzeugausfallgebühr ist ebenfalls gedeckt.
Einweggebühr
Campingausrüstung – Tisch, Stühle und Sonnenschirm
Mehrsprachiges GPS Navigationssystem
Baby- und/oder Kindersitz(e) (auf Anfrage)
Schneeketten (auf Anfrage)
Bei Fahrzeugabholung wird eine Kaution von NZ$ 500 durch einen signierten Kreditkartenabzug mit Bankgenehmigung hinterlegt (ausreichendes Guthaben muss verfügbar sein). Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück gezahlt, sofern sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand befindet, keine Schäden am Fahrzeug zu finden sind, der Kraftstofftank vollständig aufgefüllt ist, die Toilettenkassette sowie der Schmutzwassertank geleert wurden und keinerlei Gegenstände verloren oder beschädigt worden sind.

Zusatzausrüstung
Diese Artikel sind zur Zeit der Buchung zu reservieren und müssen bei Fahrzeugabholung bezahlt werden.
Campingtisch NZ$ 30 pro Miete
Campingstuhl NZ$ 20 pro Miete
Sonnenschirm NZ$ 20 pro Miete
Baby- oder Kindersitz(e) NZ$ 50 pro Miete*
Schneeketten NZ$ 50
GPS Navigationssystem NZ$ 5 /Tag (min. NZ$ 75 – max. NZ$ 250)
*Anmerkung: Baby- oder Kindersitz(e) können in den Modellen 2HT und 2ST nicht angebracht werden.

Stornierungsgebühren
Stornierung 25 Tage vor Abholung = EUR100.00
Stornierung 24 - 7 Tage vor Abholung = EUR100.00 plus 25% des Mietbetrags
(min. NZ$ 500)
Stornierung weniger als 7 Tage vor Abholung = EUR100.00 plus 50% des Mietbetrags
Stornierung am Tag der Fahrzeugabholung = 100% des Mietbetrags
oder bei Nichterscheinen
Anmerkung: Verspätete Fahrzeugabholung oder verfrühte Rückgabe = Keine Rückerstattung möglich.

Buchungsänderungen
Falls die Mietdaten innerhalb von 14 Tagen vor Fahrzeugabholung geändert werden, wird im Falle einer Verkürzung der Mietdauer keine Erstattung vorgenommen.
Falls der Abholungs- bzw. Abgabeort innerhalb von 14 Tagen vor Fahrzeugabholung geändert wird, kann eine Gebühr berechnet werden.
Änderungen des Abgabeorts nach Beginn der Mietdauer erfordern eine Genehmigung von dem KEA Reservierungsteam. Falls genehmigt wird eine Gebühr von mindestens NZ$ 750 berechnet.
Verlängerungen der Mietdauer erfordern eine Genehmigung des KEA Reservierungsteams. Die zusätzlichen Kosten müssen unmittelbar nach Bestätigung der Mietverlängerung bezahlt werden.
Fahrzeugwechsel
Wenn das reservierte Fahrzeug aus Gründen höherer Gewalt nicht verfügbar sein sollte, behalten wir uns das Recht vor, dieses durch ein vergleichbares bzw. besseres Fahrzeug - ohne zusätzliche Kosten für den Mieter - zu ersetzen. Dies gilt nicht als Verletzung des Vertrages und berechtigt den Mieter nicht, Schadensersatzansprüche zu stellen.

Ab-/Aufwertung der Fahrzeugkategorie
Fahrzeuge können nach Kategorie* nicht aber nach Modell, Kilometerstand oder Alter gebucht werden. Entscheidet sich der Mieter innerhalb von 14 Tagen vor Abholung des Fahrzeugs für eine günstigere Fahrzeugkategorie, erfolgt keine Rückerstattung der Differenz. Im Falle einer höheren Kategorie muss die Differenz des Mietpreises zusätzlich bezahlt werden.
*Die Ausstattung kann je nach Modell variieren.

Führerschein und Mindestalter
Es ist ein gültiger (nicht-provisorischer) nationaler Führerschein erforderlich. Sofern der Führerschein nicht auf Englisch ist, muss dieser in Verbindung mit einer offiziellen Übersetzung oder einem gültigen internationalen Führerschein vorgewiesen werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

Gebietsbeschränkungen
KEA Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf geteerten/befestigten Straßen oder auf gut in Stand gehaltenen Zufahrtsstrassen gefahren werden. Kein Fahrzeug darf auf den folgenden Strassen gefahren werden: Skippers Canyon Road, Ball Hutt Road, 90 Mile Beach, alle ungeteerten Skigebiet Zufahrtsstrassen.

Rauchen und Mitnahme von Tieren
Das Rauchen in KEA Fahrzeugen ist strengstens untersagt. Im Falle eines Vergehens wird eine Rauchentfernungsgebühr von NZ$ 500 berechnet. Ebenso ist die Mitnahme von Tieren verboten, und es wird eine Reinigungsgebühr in derselben Höhe erhoben.

Haftungsbegrenzung
Falls aus Gründen höherer Gewalt für den Mieter kein Fahrzeug zur Verfügung steht, ist KEA's Haftung auf die Rückzahlung des Mietbetrages begrenzt. Im Falle eines mechanischen Defektes (außer durch den Mieter verursacht), ist KEA's Haftung auf die verbleibenden Tage der Mietdauer begrenzt.

Reparaturen
Für Reparaturen von bis zu NZ$ 100 ist keine Genehmigung von KEA erforderlich und die Kosten werden erstattet. Beträge über NZ$ 100 bedürfen der Zustimmung des KEA On-Road Services.

Verkehrsstrafen
Der Mieter haftet für alle Geldbußen und Ordnungsstrafen, welche im Zeitraum der Mietdauer entstehen. Zusätzlich berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von NZ$ 25 für jede Rechtsverletzung oder Geldstrafe, welche von KEA an den Mieter weitergeleitet wird.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für:
1. Jegliche Schäden an KEA Fahrzeugen oder an Fremdeigentum im Falle einer
Vertragsverletzung.
2. Schäden durch fahrlässiges, vorsätzliches oder rücksichtsloses Fahren.
3. Schäden, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen.
4. Schäden, die durch Fahren auf gesperrten Strassen entstehen.
5. Schäden an oder Verlust von persönlichen Gegenständen.
6. Schäden durch Verwendung nicht geeigneter oder verunreinigter Kraftstoffe.
7. Schäden, die durch teilweise oder vollständige Überschwemmung oder durch
den Kontakt mit Salz- und Süßwasser entstehen, die durch eigenes
Verschulden verursacht wurden.
Eine zweite Kaution wird eingefordert um weitere Schäden zu decken, falls das KEA Fahrzeug oder das Eigentum dritter Personen beschädigt wird.
Bei der Anmietung von Fahrzeugen mit manueller Gangschaltung ist es erforderlich, dass der Fahrer Erfahrung mit der Bedienung einer manuellen Schaltung hat.

Fahrzeugrückgabe
Alle Fahrzeuge müssen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit, in einem sauberen Zustand ohne Schäden am Fahrzeug oder an Eigentum dritter Personen, mit geleerter Toilettenkassette und geleertem Schmutzwassertank zurückgebracht werden, ohne dass Gegenstände verloren oder beschädigt worden sind. Es wird eine Gebühr von NZ$ 100 berechnet, falls die Toilettenkassette nicht geleert wurde oder das Fahrzeug nicht in besenreinem Zustand zurückgebracht wird.
Das Fahrzeug muss voll getankt zurückgebracht werden, ansonsten wird eine Gebühr von NZ$ 3 pro Liter und eine Bearbeitungsgebühr von NZ$ 25 berechnet.

Erste Hilfe Kasten
In jedem Fahrzeug ist ein umfangreicher Erste Hilfe Kasten zu finden. Falls der Kasten geöffnet wurde und damit das Siegel aufgebrochen ist oder der Kasten nicht zurückgebracht wird, ist durch den Kunden bei Abgabe des Fahrzeugs eine Gebühr von NZ$ 25 zu bezahlen.

Allgemein
Änderungen der Preise und Mietbedingungen sind jederzeit vorbehalten. Trotz gleich ausgestatteter Fahrzeuge, können sich die Fahrzeuge im Layout von den Vorführmodellen unterscheiden. Alle gezeigten Messwerte und Räumlichkeiten sind ungefähr. Die auf unserer Webseite dargestellten Informationen können ohne vorherige Angabe geändert werden.
Gerichtsstand für rechtliche Streitigkeiten in Bezug auf die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen ist Neuseeland. Ansprüche gegen unsere Zulieferer sind in der Regel durch die Vertragsbedingungen zwischen KEA und dem entsprechenden Zulieferer geregelt.

 

KEA MIETBEDINGUNGEN UND -KONDITIONEN
VOM 1. April 2010 BIS ZUM 31. MÄRZ 2011

Die Standardmiete beinhaltet:
- Standardversicherung
- Unbegrenzte Kilometeranzahl (Distanz) für alle Fahrzeugtypen
- Kostenloser Transfer am ersten und letzten Tag der Mietdauer vom/zum Flughafen oder Stadthotel
- Gebühr für zusätzliche Fahrer
- Dieselsteuer - durchschnittlich Kosten $175.00
- Bettwäsche, Wohn- und Küchenzubehör
- Volle/r Gasflasche(n)/Wassertank
- Landesweiter Straßendienst & kostenloser Notruf
- Umfangreichen Reiseinformationen
- Reinigungsgebühr
- 12,5% Goods and Services Steuer (Mehrwertsteuer), 2% Kreditkartengebühr

Minimale Mietdauer und Kosten
Die geringste Mietdauer ist 7 Tage. Diese wird auf 10 Tage zwischen dem 20. Dezember und 5. Januar erhöht. Die Fahrzeugmieten sind pro Kalendertag kalkuliert, wobei der Tag des Empfangs und der Abgabe des Fahrzeuges immer als Miettag mit einbezogen wird – unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit dieses geschieht.


Langzeitmieten
Spezielle Konditionen gelten ab einer Miete von 50, 75 und 100 Tagen – für weitere Informationen kontaktieren Sie info@neuseeland-wohnmobile-und-camper.de

Mietstationen
KEA Mietstationen gibt es in Auckland und Christchurch.

Ort der Fahrzeugabholung und -abgabe
Die Fahrzeuge müssen bei den KEA Mietstationen abgeholt und abgegeben werden. Kostenloser Transfer vom/zum Flughafen oder Stadthotel ist im Mietpreis inbegriffen.

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag und Feiertage: 08:00 - 17:00 Uhr
Samstag/Sonntag: 08:00 - 13:00 Uhr
Anmerkung: Alle Mietstationen sind am 1. Weihnachtstag (25. Dezember) geschlossen.

Einwegmiete
Einwegmieten zwischen den Mietstationen sind möglich. Es wird eine zusätzliche Gebühr von NZ$ 350 je Strecke für Mieten zwischen dem 1. Oktober 2010 und 31. März 2011 berechnet. Beim All-Inklusive-Paket ist diese Gebühr eingeschlossen.

Mehrfachmieten – Mindestmietdauer 7 Tage
Mehrfachmieten können kombiniert werden um Langzeitermäßigungen zu erhalten. Mieten in Australien und Neuseeland sowie Mehrfachmieten in einem Land können innerhalb einer Frist von 12 Monaten kombiniert werden. Falls die Fahrzeugabholung und –abgabe am selben Tag erfolgt, wird je ein Miettag pro Fahrzeug berechnet.

Standardversicherung
Alle KEA Fahrzeuge sind umfassend versichert. Es wird eine Selbstbeteiligung in Höhe von NZ$ 5.000 für den Fall eines Schadens am KEA Fahrzeug erhoben. Der Mieter haftet darüber hinaus für Fahrzeugausfallersatz – d.h. für den täglichen Mietpreis (max. 7 Tage) während der Zeit, in der das Fahrzeug aufgrund von Unfällen repariert wird und der Flotte nicht zur Verfügung steht, sowie für den Ersatz oder die Reparatur beschädigter Windschutzscheiben und Reifen. Schäden am Dach und am Unterboden des Mietfahrzeugs sind nicht versichert. Die Kaution kann bar, per Reisescheck oder mit Kreditkarte (siehe Absatz “Wichtig: Kautionszahlungen per Kreditkarte”) bezahlt werden. Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück gezahlt, sofern sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand (besenrein) befindet, keine Schäden am Fahrzeug zu finden sind, der Kraftstofftank vollständig aufgefüllt ist, die Toilettenkassette sowie der Schmutzwassertank geleert wurden und keinerlei Gegenstände verloren oder beschädigt worden sind.

Wichtig: Kautionszahlungen per Kreditkarte
Falls keine unserer Zusatzversicherungen gebucht wird, belasten wir dem Mieter eine Kaution von NZ$ 5.000. Bei Abholung des Fahrzeugs wird diese Kaution der Kreditkarte des Kunden belastet. Bei Rückgabe eines unbeschädigten Fahrzeuges an KEA, wird die Kaution zurückerstattet. Der Neuseeländische Dollar unterliegt wie auch andere Währungen Kursschwankungen, so dass er fluktuieren kann – manchmal um 3 bis 4 Cent innerhalb einer kurzen Zeit von nur 3 bis 5 Wochen. Kursschwankungen, d.h. der Unterschied zwischen Ankaufs- und Verkaufspreis von Währungen, sowie Bankgebühren können dazu führen, dass der erstattete Betrag nicht dem ursprünglich bezahlten entspricht. KEA Campers übernimmt keine Haftung für Währungsschwankungen oder Gebühren der Kreditkartenanbieter.

KEA Campers bietet Ihnen die folgenden Möglichkeiten an, die Selbstbeteiligung zu reduzieren, bzw. sie auszuschließen:

Zusatzversicherung 1
Für NZ$ 28 pro Tag verringert sich die Selbstbeteiligung für Schäden am Fahrzeug auf NZ$ 2.000. Der Mieter haftet aber für Fahrzeugausfallersatz – d.h. für den täglichen Mietpreis (max. 7 Tage) während der Zeit, in der das Fahrzeug aufgrund von Unfällen repariert wird und der Flotte nicht zur Verfügung steht, sowie für den Ersatz oder die Reparatur beschädigter Windschutzscheiben und Reifen. Schäden am Dach und am Unterboden des Mietfahrzeugs sind nicht versichert. Bei Fahrzeugannahme wird eine Kaution von NZ$ 2.000 hinterlegt, welche bar, per Reisescheck oder mit Kreditkarte bezahlt werden kann: Bei Kreditkartenzahlung wird lediglich ein Abzug der Kreditkarte genommen. Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück gezahlt, sofern sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand befindet, keine Schäden am Fahrzeug zu finden sind, der Kraftstofftank vollständig aufgefüllt ist, die Toilettenkassette sowie der Schmutzwassertank geleert wurden und keinerlei Gegenstände verloren, oder beschädigt worden sind. Die Versicherungsprämie ist auf max. 50 Tage bzw. NZ$ 1.400 begrenzt.

Zusatzversicherung 2
Für NZ$ 38 pro Tag entfällt die Selbstbeteiligung für Schäden am Fahrzeug bzw. für den Ersatz oder die Reparatur von Windschutzscheiben und Reifen. Schäden am Dach und am Unterboden des Mietfahrzeugs sowie Unfälle ohne Beteiligung Dritter sind ebenfalls versichert. Bei Fahrzeugannahme wird eine Kaution von NZ$ 500 hinterlegt, welche bar, per Reisescheck oder mit Kreditkarte bezahlt werden kann: Bei Kreditkartenzahlung wird lediglich ein Abzug der Kreditkarte genommen. Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück gezahlt, sofern sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand befindet, keine Schäden am Fahrzeug zu finden sind, der Kraftstofftank vollständig aufgefüllt ist, die Toilettenkassette sowie der Schmutzwassertank geleert wurden und keinerlei Gegenstände verloren oder beschädigt worden sind. Die Versicherungsprämie ist auf max. 50 Tage bzw. NZ$ 1.900 begrenzt.

All-Inklusive-Paket
Das All-Inklusive-Paket beinhaltet:
Vollkaskoversicherung (ohne Selbstbeteiligung) für Schäden am KEA Fahrzeug sowie Drittschäden einschließlich Ersatz oder Reparatur von Windschutzscheibe und Reifen. Auch sind Schäden am Dach und Unterboden sowie Schäden ohne Beteiligung Dritter inbegriffen. Die Fahrzeugausfallgebühr ist ebenfalls gedeckt.
Einweggebühr
Campingausrüstung – Tisch, Stühle und Sonnenschirm
Flughafentransfers
Mautgebühren
Mehrsprachiges GPS Navigationssystem
Baby- und/oder Kindersitz(e) (auf Anfrage)
Schneeketten (auf Anfrage)
Bei Fahrzeugabholung wird eine Kaution von NZ$ 500 durch einen signierten Kreditkartenabzug mit Bankgenehmigung hinterlegt (ausreichendes Guthaben muss verfügbar sein). Die Kaution wird bei Rückgabe des Fahrzeuges am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zurück gezahlt, sofern sich das Fahrzeug in einem sauberen Zustand befindet, keine Schäden am Fahrzeug zu finden sind, der Kraftstofftank vollständig aufgefüllt ist, die Toilettenkassette sowie der Schmutzwassertank geleert wurden und keinerlei Gegenstände verloren oder beschädigt worden sind.

Zusatzausrüstung
Diese Artikel sind zur Zeit der Buchung zu reservieren und müssen bei Fahrzeugabholung bezahlt werden.
Campingtisch NZ$ 35pro Miete
Campingstuhl NZ$ 30 pro Miete
Sonnenschirm NZ$ 20 pro Miete
Baby- oder Kindersitz(e) NZ$ 50 pro Miete*
Schneeketten NZ$ 75
GPS Navigationssystem NZ$ 5 /Tag (min. NZ$ 75 – max. NZ$ 250)
*Anmerkung: Baby- oder Kindersitz(e) können in den Modellen 2HT und 2ST nicht angebracht werden.

Stornierungsgebühren
Stornierung 25 Tage vor Abholung = EUR100.00
Stornierung 24 - 7 Tage vor Abholung = EUR100.00 plus 25% des Mietbetrags
(min. NZ$ 500)
Stornierung weniger als 7 Tage vor Abholung = EUR100.00 plus 50% des Mietbetrags
Stornierung am Tag der Fahrzeugabholung = 100% des Mietbetrags
oder bei Nichterscheinen
Anmerkung: Verspätete Fahrzeugabholung oder verfrühte Rückgabe = Keine Rückerstattung möglich.

Buchungsänderungen
Falls die Mietdaten innerhalb von 14 Tagen vor Fahrzeugabholung geändert werden, wird im Falle einer Verkürzung der Mietdauer keine Erstattung vorgenommen.
Falls der Abholungs- bzw. Abgabeort innerhalb von 14 Tagen vor Fahrzeugabholung geändert wird, kann eine Gebühr berechnet werden.
Änderungen des Abgabeorts nach Beginn der Mietdauer erfordern eine Genehmigung von dem KEA Reservierungsteam. Falls genehmigt wird eine Gebühr von mindestens NZ$ 750 berechnet.
Verlängerungen der Mietdauer erfordern eine Genehmigung des KEA Reservierungsteams. Die zusätzlichen Kosten müssen unmittelbar nach Bestätigung der Mietverlängerung bezahlt werden.
Fahrzeugwechsel
Wenn das reservierte Fahrzeug aus Gründen höherer Gewalt nicht verfügbar sein sollte, behalten wir uns das Recht vor, dieses durch ein vergleichbares bzw. besseres Fahrzeug - ohne zusätzliche Kosten für den Mieter - zu ersetzen. Dies gilt nicht als Verletzung des Vertrages und berechtigt den Mieter nicht, Schadensersatzansprüche zu stellen.

Ab-/Aufwertung der Fahrzeugkategorie
Fahrzeuge können nach Kategorie* nicht aber nach Modell, Kilometerstand oder Alter gebucht werden. Entscheidet sich der Mieter innerhalb von 14 Tagen vor Abholung des Fahrzeugs für eine günstigere Fahrzeugkategorie, erfolgt keine Rückerstattung der Differenz. Im Falle einer höheren Kategorie muss die Differenz des Mietpreises zusätzlich bezahlt werden.
*Die Ausstattung kann je nach Modell variieren.

Führerschein und Mindestalter
Es ist ein gültiger (nicht-provisorischer) nationaler Führerschein erforderlich. Sofern der Führerschein nicht auf Englisch ist, muss dieser in Verbindung mit einer offiziellen Übersetzung oder einem gültigen internationalen Führerschein vorgewiesen werden. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.

Gebietsbeschränkungen
KEA Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf geteerten/befestigten Straßen oder auf gut in Stand gehaltenen Zufahrtsstrassen gefahren werden. Kein Fahrzeug darf auf den folgenden Strassen gefahren werden: Skippers Canyon Road, Ball Hutt Road, 90 Mile Beach, alle ungeteerten Skigebiet Zufahrtsstrassen.

Rauchen und Mitnahme von Tieren
Das Rauchen in KEA Fahrzeugen ist strengstens untersagt. Im Falle eines Vergehens wird eine Rauchentfernungsgebühr von NZ$ 500 berechnet. Ebenso ist die Mitnahme von Tieren verboten, und es wird eine Reinigungsgebühr in derselben Höhe erhoben.

Haftungsbegrenzung
Falls aus Gründen höherer Gewalt für den Mieter kein Fahrzeug zur Verfügung steht, ist KEA's Haftung auf die Rückzahlung des Mietbetrages begrenzt. Im Falle eines mechanischen Defektes (außer durch den Mieter verursacht), ist KEA's Haftung auf die verbleibenden Tage der Mietdauer begrenzt.

Reparaturen
Für Reparaturen von bis zu NZ$ 100 ist keine Genehmigung von KEA erforderlich und die Kosten werden erstattet. Beträge über NZ$ 100 bedürfen der Zustimmung des KEA On-Road Services.

Verkehrsstrafen
Der Mieter haftet für alle Geldbußen und Ordnungsstrafen, welche im Zeitraum der Mietdauer entstehen. Zusätzlich berechnen wir eine Verwaltungsgebühr von NZ$ 25 für jede Rechtsverletzung oder Geldstrafe, welche von KEA an den Mieter weitergeleitet wird.

Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für:
1. Jegliche Schäden an KEA Fahrzeugen oder an Fremdeigentum im Falle einer
Vertragsverletzung.
2. Schäden durch fahrlässiges, vorsätzliches oder rücksichtsloses Fahren.
3. Schäden, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen entstehen.
4. Schäden, die durch Fahren auf gesperrten Strassen entstehen.
5. Schäden an oder Verlust von persönlichen Gegenständen.
6. Schäden durch Verwendung nicht geeigneter oder verunreinigter Kraftstoffe.
7. Schäden, die durch teilweise oder vollständige Überschwemmung oder durch
den Kontakt mit Salz- und Süßwasser entstehen, die durch eigenes
Verschulden verursacht wurden.
Eine zweite Kaution wird eingefordert um weitere Schäden zu decken, falls das KEA Fahrzeug oder das Eigentum dritter Personen beschädigt wird.
Bei der Anmietung von Fahrzeugen mit manueller Gangschaltung ist es erforderlich, dass der Fahrer Erfahrung mit der Bedienung einer manuellen Schaltung hat.

Fahrzeugrückgabe
Alle Fahrzeuge müssen am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit, in einem sauberen Zustand ohne Schäden am Fahrzeug oder an Eigentum dritter Personen, mit geleerter Toilettenkassette und geleertem Schmutzwassertank zurückgebracht werden, ohne dass Gegenstände verloren oder beschädigt worden sind. Es wird eine Gebühr von NZ$ 100 berechnet, falls die Toilettenkassette nicht geleert wurde oder das Fahrzeug nicht in besenreinem Zustand zurückgebracht wird.
Das Fahrzeug muss voll getankt zurückgebracht werden, ansonsten wird eine Gebühr von NZ$ 3 pro Liter und eine Bearbeitungsgebühr von NZ$ 25 berechnet.

Erste Hilfe Kasten
In jedem Fahrzeug ist ein umfangreicher Erste Hilfe Kasten zu finden. Falls der Kasten geöffnet wurde und damit das Siegel aufgebrochen ist oder der Kasten nicht zurückgebracht wird, ist durch den Kunden bei Abgabe des Fahrzeugs eine Gebühr von NZ$ 25 zu bezahlen.

Allgemein
Änderungen der Preise und Mietbedingungen sind jederzeit vorbehalten. Trotz gleich ausgestatteter Fahrzeuge, können sich die Fahrzeuge im Layout von den Vorführmodellen unterscheiden. Alle gezeigten Messwerte und Räumlichkeiten sind ungefähr. Die auf unserer Webseite dargestellten Informationen können ohne vorherige Angabe geändert werden.
Gerichtsstand für rechtliche Streitigkeiten in Bezug auf die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen ist Neuseeland. Ansprüche gegen unsere Zulieferer sind in der Regel durch die Vertragsbedingungen zwischen KEA und dem entsprechenden Zulieferer geregelt.